Geschäftsbedingungen
1 Unsere Nachweise und Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht über Objekte und Vertragspartner vollständige und zutreffende Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Unsere Nachweise und Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
2 Unsere Nachweise und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergaben ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Courtage zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
3 Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesenen Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
4 Unser Courtageanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Courtageanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
5 Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Nachweises- bzw. Angebotsempfängers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
6 Die Courtage ist unverzüglich nach Vertragsabschluß bzw. notarieller Beurkundung direkt an uns zu zahlen.
7 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
